Warum punctum?

Seit dem Jahr 2000 steht der Name punctum für außerordentliche Kunden- nähe und Verlässlichkeit, für exzellentes Fachwissen und höchste Service- und Beratungsqualität. Noch mehr Vorteile finden Sie hier!

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Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit punctum

Selbst für sehr engagierte Konsumenten und Unternehmer wird der Versicherungsmarkt immer unüberschaubarer. Ständig wechselnde Angebote, seitenlange Versicherungsbedingungen, neue gesetzliche Bestimmungen verwirren mehr, als sie helfen.

Wem kann man noch vertrauen? Die punctum-Versicherungsmakler GmbH ist ein völlig von Banken und Versicherungsgesellschaften unabhängiges Beratungsunternehmen. Der Kreditschutzverband KSV hat uns mit einem Rating von 216 auch heuer wieder attestiert, "besser als der Branchenschnitt" zu sein.

Wir von punctum stehen wirklich auf Ihrer Seite. Weil wir unabhängige Experten und Berater für den privaten und betrieblichen Versicherungsbereich sind. Wir kennen den heimischen Markt und die Besonderheiten der einzelnen Angebote sehr genau, und verfügen über das fachliche Wissen zu deren Beurteilung. Wir suchen den geeigneten Anbieter für Ihren Bedarf, weil nicht nur der Preis sondern auch die Qualität des Anbieters stimmen müssen.

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Versicherungsmaklergesetz und überzeugen Sie sich selbst, dass ein Versicherungsmakler schon vom Gestz her verpflichtet ist, ausschließlich die Interessen des Kunden zu wahren!

Wahrung der Interessen des Versicherungskunden (Maklergesetz):

§ 28. Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 und gemäß § 27 Abs. 1 umfaßt die Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsmaklers:

  1. Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;
  2. Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der einem Makler zugänglichen fachlichen Informationen;
  3. Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Versicherungskunden ausdrücklich bekanntgibt;
  4. Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;
  5. Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);
  6. Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen;
  7. laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.